Eine Marke kann jederzeit an Dritte verkauft werden.
Wenn sich der Inhaber einer Marke wechseln, so kann dieser in die Anmeldeakte oder das Markenregister der DPMA eingetragen werden. Jedoch ist dies keine Pflicht.
Trotzdem empfiehlt es sich dies zu tun, da im Falle eines Rechtsstreits sich nur der eingetragene Markeninhaber auf sein Markenrecht berufen kann.
Die Ummeldung ist unkompliziert. Schließlich beantragt man nur eine Umschreibung beim DPMA, zudem ist diese kostenfrei.
Im Falle, dass man eine Marke an eine andere Person überträgt, sind dort alle Wort- und Bildmarken, Slogans und Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthalten.
Zudem ist es wichtig, dass die Marke ihre bisherige Funktion fortsetzen muss und nicht einfach die Qualität oder Funktion geändert werden darf. Schließlich könnte dies zur Verwirrung der Kunden führen.
Außerdem kann eine Marke auch nur teilweise übertragen werden, sofern dies gewünscht ist.
Ein Beispiel dafür wäre, wenn man die Marke nicht mehr für alle Produkte nutzen möchte. Dann bezieht sich der Verkauf jedoch nicht auf die Marke selbst, sondern auf die Waren- und Dienstleistungen. Ist dies der Fall, liegt eine sogenannte Teilung der Marke vor.
Beim Kauf einer Marke sollte man darauf achten, dass Markenurkunde oder Eintragung ins Markenregister kein Nachweis für das Existieren der Marke sind.
Eventuell wurde die Marke trotzdem schon gelöscht. Daher sollte man die Situation der Marke vor dem Kauf genau prüfen.
Meistens empfiehlt sich beim Verkauf einer Marke auf jeden Fall einen Anwalt zur Hilfe zu haben. Trotzdem gibt es einige Punkte, auf die man auch selber achten kann. Folgende Punkte sollten im Vertrag aufgeführt sein:
Bei dem Dokument ist zudem wichtig, dass beide Vertragspartner ihre Unterschrift setzen.
Leider gibt es keine genaue Berechnung für den Wert einer Marke. Folglich empfiehlt es sich, einen Experten dafür zu beauftragen.
Jedoch gibt es einige Faktoren, die den Wert der Marke beeinflussen können:
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