Die Kosten einer Marke variieren je nachdem, in wie vielen Ländern man seine Marke anmelden möchte.
Man erreicht nur in denjenigen Ländern Schutz der Marke, in denen sie auch angemeldet ist. Daher sollte man sich vorher genau überlegen, in welchen Ländern man seine Marke auch anmeldet. Dazu gibt es die sogenannte Unionsmarke, bei der man einen Sonderrabatt bekommt, wenn man seine Marke in allen Ländern der EU anmeldet.
Um eine Marke in Deutschland anzumelden muss man einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen (DPMA).
Die Grundgebühr dafür beträgt 300 Euro oder 290 Euro bei einer elektronischen Anmeldung. Diese Grundgebühr gilt für alle Marken.
In der Gebühr von 300 Euro ist zudem ein Markenschutz für drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Wenn man einen zusätzlichen Schutz erhalten möchte, berechnet das DPMA dafür weitere 100 Euro pro Klasse.
Falls das Markenprodukt in anderen Ländern außerhalb Deutschlands verkauft werden soll, dann sollte man über die Anmeldung einer Unionsmarke nachdenken.
Die Markenanmeldung erfolgt dort über einen Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Hierbei wird eine Grundgebühr von 850 Euro verlangt, allerdings ist dort standardmäßig nur Schutz für eine Waren- und Dienstleistungsklasse enthalten.
Der Markenschutz für zwei Klassen würde dann 900 Euro kosten und für jede weitere Klasse werden 150 Euro berechnet.
Um eine Marke außerhalb Deutschlands und der EU schützen zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Solange man über eine Basismarke verfügt, kann man über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eine Ausstreckung auf ein gewünschtes Zielland beantragen. Jedoch gilt die Marke dabei aber nicht für alle internationalen Länder, sondern nur für das Zielland! Im Fall, dass die Basismarke im heimischen Amt gelöscht wird, so wird sie auch sofort in dem international beantragten Land gelöscht. Wenn man sich für diese Variante über die WIPO entscheiden, dann wird eine Gebühr von mindestens 603 Euro fällig.
Dazu kommt die Amtsgebühr des jeweiligen Landes, welche auch stark variieren kann.
Jedoch lassen auch nicht alle Länder diese Methode über die WIPO zu. Beispielsweise in Ländern wie Kanada ist diese Methode nicht zulässig, jedoch in den USA beispielsweise schon.
Man kann die gewünschte Marke auch im Zielland direkt als neue Marke beantragen.
Man benötigt dafür auch keine Basismarke sondern meldet die Marke einfach beim zuständigen Markenamt des Ziellandes an. Für diese Variante empfiehlt es sich jedoch oftmals, einen nationalen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Bevor man eine Marke anmeldet, sollte man sich klar darüber sein, wo man diese geschützt haben will. Die Marke nur in Deutschland zu beantragen ist zwar am günstigsten, will man sie aber später in anderen Ländern der EU beantragen, kann dies teuer werden. Dann wäre es schlauer gewesen, wenn man sie gleich dort beantragt hätte. Dadurch hätte man zwar die Grundgebühr von 850 Euro gezahlt, allerdings müsste man später die Gebühr von mindestens 603 Euro pro Land zahlen und gegebenenfalls einen Anwalt beauftragen.
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