EIne Marke kann man beim DPMA auch online anmelden.
Das anzumeldende Zeichen kann entweder über die Tastatur eingetippt werden oder als Datei hinzugefügt werden. Überdies sollte man alles genau prüfen, da man die Darstellung der Marke nach Absenden des Antrags nicht mehr ändern kann.
Zudem muss man online auch die darunter fallenden Waren- und Dienstleistungen angeben. Auch diese kann man danach nicht mehr erweitern.
Außerdem sollte man beachten, dass eine Marke wegen absoluter Schutzhindernisse auch abgelehnt werden kann. Dazu kann schon eine zu ungenaue Beschreibung oder zu wenig Unterscheidungskraft reichen.
Bei der Anmeldung durch das DPMA wird jedoch nicht geprüft, ob Schutzrechte verletzt werden. Wenn die Marke angemeldet ist, besteht innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit anderer Markeninhaber, Einspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Marke gelöscht wird.
Die Grundgebühr bei der elektronischen Anmeldung beträgt 290 Euro und beinhaltet Markenschutz für drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Wenn man einen zusätzlichen Schutz erhalten möchte, berechnet das DPMA dafür weitere 100 Euro pro Klasse.
Folglich sollte man auch daran denken, dass die Anmeldegebühr spätestens drei Monate nach Einreichung der Anmeldung eingegangen sein muss. Im Fall, dass das Geld nicht eingegangen ist, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
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